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Dr. Uta Rüping

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht

Vita und anwaltliche Tätigkeit

Geb. am 14.06.1956 in Neuss a. Rhein, Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn,
Referendarzeit in München und Augsburg, Luxemburg und Straßburg, 2. Staatsexamen 1983,
Rechtsanwältin seit dem 09.06.1983, Promotion zum Dr. iur. 1986 mit der von Prof. Dr. Fritz Ossenbühl betreuten Dissertation „Verwaltungswille und Verwaltungsakt“ an der Universität Bonn,

seit 1987 Rechtsanwältin in Hannover, von 2000 bis 2021 auch Notarin,
Richterin am Niedersächsischen Staatsgerichtshof von 2007 bis 2021, zwischen 2013 und 2021 Vizepräsidentin.

Vertretung von Universitäten und Fakultäten im Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht, Beratung und Vertretung von Gebiets- und Berufskörperschaften öffentlichen Rechts im Verwaltungs- und Kommunalrecht, „Berufszulassung“ und Verträge zur Leistungserbringung und –abrechnung im Gesundheitswesen, Chefarztverträge, Zulassung und Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung, Kooperationen, zumeist beratend und forensisch tätig für Universitätskliniken, Krankenhäuser, Chefärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Rettungsdienstträger und Krankentransportunternehmen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sonstige Leistungserbringer des SGB V und Berufsverbände im Gesundheitswesen.