Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB

Die Kanzlei

Wir sind als Spezialisten in den Bereichen des Verwaltungsrechts und des Medizinrechts tätig. Unser Ziel und unsere Leidenschaft sind die engagierte, loyale und wirksame Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

Unsere Mandanten

Die Mandanten der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB sind im genuinen Verwaltungsrecht Körperschaften öffentlichen Rechts, namentlich Gebietskörperschaften,  Rettungsdienstträger und ihre Beauftragten, Berufskammern und Hochschulen, sowie medizinische, psychologische und andere Fakultäten und Berufsverbände.  

Im Bereich des Medizinrechts beraten und vertreten wir als Fachanwälte für Medizinrecht Universitätskliniken, Krankenhäuser, Berufskammern und Verbände der Heil- und Heilhilfsberufe, Ärzte und Psychotherapeuten, Hochschulambulanzen und Aus- und Weiterbildungsstätten, Rettungsdienst- und Krankentransporteure, ambulante Pflegedienste, Intensivpflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und alle sonstigen Leistungserbringer des Gesundheitswesens im Verhältnis zu den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen und in allen Konstellationen beruflicher Zusammenarbeit.

Unser Berufsverständnis

Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit steht der Mandant. Die Lösung seines juristischen Problems erfordert das umfassende Verständnis von Sachverhalt und Interessenlage und beginnt mit dem gründlichen Aktenstudium, vor allem aber im konzentrierten und ungestörten Mandantengespräch.

Eine zeitgemäße Anwaltsleistung ist nach unserem Verständnis hochspezialisiert und muss dementsprechend größten Kompetenzansprüchen genügen. Getragen wird die Anwaltstätigkeit dabei von den zeitlosen Grundsätzen: Gründlichkeit, Verlässlichkeit, Verschwiegenheit, Loyalität und Treue zum Mandanten, Entschlossenheit und Aufrichtigkeit.

Unsere Spezialisierung

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB arbeiten als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Medizinrecht auf den Gebieten des Verwaltungsrechts und des Medizinrechts, vor allem aber in den Schnittbereichen dieser beiden Materien.

Im Verwaltungsrecht betätigen wir uns vor allem im Kommunalverfassungsrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Recht der Körperschaften öffentlichen Rechts wie beispielsweise der Berufskammern und – dies ausschließlich auf Seiten einer Vielzahl von Hochschulen – im Hochschulverfassungsrecht, im Hochschulzulassungsrecht und im Kapazitätsrecht in den Bereichen der Medizin, der Zahnmedizin, der Psychologie und anderer Studienangebote mit Zulassungsbeschränkungen.

Auch im Medizinrecht sind unsere Arbeitsfelder öffentlich-rechtlich determiniert. Bedarfsplanung, Zulassung, Ermächtigung und Kooperationen im Vertragsarztrecht, Praxisnachfolge, Berufsrecht, Genehmigungen im vertragsärztlichen Setting, Status und Vergütung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten, Versorgungs- und Vergütungsverträge von stationären und ambulanten sowie Intensiv-Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Kranken- und Rettungstransportunternehmen vollziehen sich nach den Regeln des Verwaltungsrechts. Es geht im weitesten Sinne um die grundrechtsgeschützte Berufszulassung und Berufsausübungsfreiheit auf stark regulierten Märkten, nicht zuletzt auch um die Verhandlung von leistungsgerechten Entgelten.

In diesen Schnittbereichen des Öffentlichen Rechts und des Medizinrechts sind die Rechtsanwälte der Kanzlei infolge langjähriger beruflicher Erfahrung zu Hause. Unsere Mandanten, für die wir oft seit vielen Jahren tätig sind, beraten und vertreten wir außergerichtlich mit dem Ziel der Streitvermeidung und begleiten sie im Antragsverfahren und bei Verhandlungen. Ist eine Auseinandersetzung unumgänglich, so vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Widerspruchsbehörden, Zulassungsausschüssen, Berufungsausschüssen, vor Schiedsgerichten, Schiedspersonen und Schiedsstellen, im Mediationsverfahren und vor Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten aller Instanzen.

Stellenangebote

Rechtsanwältin/­Rechtsanwalt

Wir sind schwerpunktmäßig im öffentlichen Recht und im Bereich des Gesundheitswesens tätig und beraten und vertreten vornehmlich Körperschaften öffentlichen Rechts, Investoren, Kliniken, Ärzte und sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens.

Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir eine(n)

Rechtsanwältin/­Rechtsanwalt

Wir erwarten überdurchschnittliche juristische Kenntnisse, Verantwortungsbereitschaft, Engagement und Begeisterung für den Anwaltsberuf.

Wir bieten ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsgebiet, ein angenehmes Arbeitsklima mit stetigem kollegialen Austausch und die Möglichkeit zur Spezialisierung und zum Aufbau eines eigenen Dezernats bei umfassenden Fortbildungsmöglichkeiten, insbesondere zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Verwaltungsrecht und/oder Medizinrecht. Nach unserer Auffassung gehört zum Reiz des Anwaltsberufs perspektivisch die Chance zur Mitgestaltung und zur Mitverantwortung. Deshalb streben wir bei fachlicher Eignung und persönlicher Übereinstimmung eine langfristige Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher Basis an.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an
Rae Dr. Rüping & Partner mbB
Dr. Uta Rüping oder Dr. Tim Unger
Hohenzollernstraße 40, 30161 Hannover
Tel.: 0511/28 86 98 0, Rae@dr-rueping.de

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