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Medizinrecht

Seit vielen Jahren sind wir weit über Hannover hinaus für unterschiedliche Leistungserbringergruppen im Medizinrecht tätig. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse auf dem stark regulierten und in weiten Teilen nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen funktionierenden Gesundheitsmarkt. Auf dieses Wissen können wir sowohl im Rahmen unserer Beratung als auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung zurückgreifen.

Namentlich die nachstehenden Leistungserbringergruppen konsultieren die Kanzlei in berufsrechtlichen, zulassungsrechtlichen, honorar- und vertragsrechtlichen Fragen. Wir beraten, vertreten und führen für sie Prozesse vor den Sozialgerichten aller Instanzen.