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Dr. Tim Unger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

geb. am 20.12.1977 in Hildesheim,
ab 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen,
1. Staatsexamen 2003 in Hannover,
2003 – 2004 Studium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Magister der Verwaltungswissenschaften (Magister rerum publicarum) am 28.04.2004, Thema der Magisterarbeit: "Die funktionale Selbstverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaftskammern in Deutschland",
2. Staatsexamen 2006 in Hannover,

seit 2006 Rechtsanwalt in der Kanzlei, seit 2012 Partner

2009 Promotion zum Dr. iur. an der Georg-August-Universität Göttingen zum Thema „Katastrophenabwehrrecht – Vorschläge für gesetzgeberische Neuregelungen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland“.
2017 – 2019 Vorsitzender mehrerer verfahrensbezogen gebildeter Schiedsstellen nach § 21 Abs. 7 Rettungsdienstgesetz Berlin
Regelmäßige nachgewiesene Fortbildungen (Fortbildungsbescheinigungen des Deutschen Anwaltsvereins für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 2018, 2019, 2020 und 2021)
Inhaber des Fortbildungszertifikates für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung"

Beratung und gerichtliche Vertretung von Hochschulen und Universitäten im Hochschulzulassungs- und Hochschulzugangsrecht,
Beratung und gerichtliche Vertretung sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts im Verwaltungsrecht, Schwerpunkte in den Bereichen Bildungsrecht und Kammerrecht
Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, hier regelmäßig tätig für Ärzte, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Träger des Rettungsdienstes Krankentransportunternehmer, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, insbesondere Führung von Entgeltverhandlungen, Schiedsverfahren und Begleitung von Anträgen auf Sonderbedarfs-Zulassung und Ermächtigung zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung sowie Praxisnachfolgen.
Beratung und Vertretung in öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren, insbesondere zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.