Ärztliches Berufsrecht

 

Nach Maßgabe der jeweiligen Kammergesetze für die Heilberufe beschließen die Ärztekammern der Länder auf der Basis der vom Deutschen Ärztetag beschlossenen und weiterentwickelten (Muster-)Berufsordnung die für die Mitglieder der jeweiligen Kammer rechtsverbindlichen ärztlichen Berufsordnungen.

In diesen Berufsordnungen sind die ärztlichen Berufspflichten niedergelegt. Sie betreffen allgemeine ethische Anforderungen, Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten und Regeln über die ärztliche Berufsausübung, berufliche Kooperationen, Berufsausübungsgemeinschaften, die Anstellung von Ärzten, die berufliche Kommunikation und die Grenzen zulässiger Werbung. Besondere Bedeutung kam in den letzten Jahren den Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten (andere Ärzte, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller etc.) zu. Ziel aller Berufsordnungen ist es, ein unzulässiges „Kick back“ zu unterbinden.

Das ärztliche Berufsrecht statuiert eine Reihe von Mitteilungspflichten, bei deren Umsetzung die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB ihren Mandanten zur Seite stehen.
Wir unterstützen Ärzte durch die Prüfung von Vorhaben auf deren straf- und berufsrechtliche Unbedenklichkeit.
Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen um die wirkliche oder vermeintliche Verletzung von Berufspflichten in außergerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, nicht zuletzt auch bei Streitigkeiten um die Entziehung der Approbation.