Medizinrecht für Ärzte

Die Mandanten der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB im Medizinrecht sind Privat- und Vertragsärzte, Fachärzte, Hausärzte, Krankenhausärzte und Chefärzte. Beratungs- und Vertretungsbedarf entsteht in berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten. Beispielhaft seien die folgenden Themen aus unserer täglichen Praxis genannt: 

Approbation und vorläufige Berufserlaubnis,
Ärztliches Berufsrecht,
Weiterbildung,
Bedarfsplanung und Zulassung von Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung,
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung,
Gestaltung und Genehmigung beruflicher Kooperationen,
Berufs- und Teilberufsausübungsgemeinschaft,
Anstellung, Assistenz und Jobsharing,
Sitz und Sitzverlegung, Zweigpraxis und ausgelagerter Praxisraum,
Honorarabrechnung und Honorarbescheid,
Praxisnachfolge und Praxiskaufvertrag.