Weiterbildung

Sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich spielt die Weiterbildung eine entscheidende Rolle. Für Weiterbildungsstätten, -ermächtigte und -teilnehmer kann sich aufgrund der komplexen Sachverhalte und Regelungen eine Vielzahl an Fragen stellen.

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB berät und vertritt ärztliche und psychotherapeutische Mandanten in Fragen des Weiterbildungsrechts bereits seit Jahrzehnten. Zu den bearbeiteten Themenbereichen zählen unter anderem die Zulassung als Weiterbildungsstätte, die Ermächtigung zur Weiterbildung, die Zulassung zur die Weiterbildung abschließenden Prüfung und die Anfechtung von Prüfungsbescheiden.

Die Umsetzung des neuen Weiterbildungsrechts im Bereich der Psychotherapie durften wir von Anfang an begleiten. Bei Fragen und Problemen betreffend das neue Weiterbildungsrecht und den Übergang vom „Ausbildungssystem“ in das neue Recht können wir Ihnen daher kompetent zur Seite stehen.