Medizinrecht für Berufsverbände

Mit gutem Grunde schließen sich angesichts der Übermacht der Kassenärztlichen Vereinigungen und kooperierender Kranken- und Ersatzkassenverbände die Leistungserbringer des Gesundheitswesens zu gut informierten und verhandlungsstarken Berufsverbänden zusammen.

Diese Verbände benötigen bei ihrer wichtigen Aufgabe anwaltliche Beratung und Unterstützung durch medizinrechtliche Stellungnahmen zu gesetzgeberischen Vorhaben und neuen Entwicklungen ihres Berufes oder durch die juristische Prüfung von Mustertexten, die sie ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen wollen.

Gerne begleiten die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB als Fachanwälte für Medizinrecht ihre Mandanten durch Informationen über Rechtsprechungsentwicklungen, die für deren Mitglieder relevant sein könnten. Ein für unsere Mandanten und uns immer wichtiger werdendes Tätigkeitsfeld ist die Unterstützung der von uns beratenen Berufsverbände bei Vertrags- und Vergütungsverhandlungen und bei der Durchsetzung ihrer Positionen in besonderen Musterverfahren vor Schiedsstellen, Schiedspersonen und Gerichten.
Wir freuen uns über das langjährige Vertrauen großer Berufsverbände im Bereich der ambulanten und stationären Krankenpflege, des qualifizierten Krankentransportes und verschiedener Zusammenschlüsse von Fachärzten sowie von Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die ständige Beratung und Begleitung von Verbänden vermittelt einen vertieften, über die Lösung eines Einzelfalles hinausgehenden Einblick in die Art der jeweiligen Berufsarbeit, so dass es bei der Vertretung eines einzelnen Berufsangehörigen wesentlich geringerer Einarbeitungszeit bedarf.