Kooperationen

Die Gestaltung von Kooperationen durch Gesellschaftsverträge, die Begleitung von Ärzten und Psychotherapeuten bei dem Verlassen einer Berufsausübungsgemeinschaft, die Kündigung von Verträgen über eine Berufsausübungsgemeinschaft, die Ausschließung von Gesellschaftern und die Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften sowie die Abgabe von Gesellschaftsanteilen an Praxisnachfolger gehören zu den zentralen Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB.

Wir beantworten im Zusammenhang mit der beruflichen Kooperation eine Vielzahl von Fragen und entwerfen gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien.

  • Soll die ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der Partnerschaftsgesellschaft betrieben werden?
  • Oder bietet sich die Überführung in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) an?
  • Wie sind die wechselseitigen Pflichten der Gesellschafter definiert?
  • Werden Gewinn und Verlust nach Maßgabe der Gesellschaftsanteile oder nach anderen Regeln verteilt?
  • Unter welchen Umständen kann die Gesellschaft mit welcher Konsequenz gekündigt oder ein Gesellschafter ausgeschlossen werden?
  • Wie ist der Fall der längerfristigen Erkrankung eines Gesellschafters oder seiner Berufsunfähigkeit zu regeln?
  • Welche Abfindung für das Ausscheiden eines Gesellschafters und welche Wettbewerbs- und Konkurrenzschutzklauseln können oder sollten vereinbart werden?

All das sind Fragen, die ohne fachanwaltliche Mitwirkung wegen des damit verbundenen Risikos nicht bearbeitet werden sollten. Langjährige anwaltliche Erfahrung sorgt für das Problembewusstsein, das notwendig ist, mögliche Streitpunkte vorauszusehen und durch eine vorsorgende vertragliche Gestaltung zu umschiffen oder jedenfalls angemessen zu bewältigen.