Medizinrecht für Psychotherapeuten

Zu den Mandanten der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB gehören im Bereich des Medizinrechts Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ärztliche Psychotherapeuten und Fachpsychotherapeuten genauso wie Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) und psychotherapeutische Weiterbildungskandidaten. Wir vertreten Mandanten in privat- und/oder vertragspsychotherapeutischer Niederlassung und Mandanten, die eine solche erst noch anstreben.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Themenbereiche:

Zugang zur psychotherapeutischen Ausbildung,
Weiterbildung,
Approbation und Berufserlaubnis,
Berufsrecht der Psychotherapeuten,
Bedarfsplanung und Zulassung von Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung,
Praxisabgabe und Praxisnachfolge,
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung,
Gestaltung und Genehmigung beruflicher Kooperationen,
Anstellung, Assistenz und Jobsharing,
Sitz und Sitzverlegung sowie Zweigpraxis.