Medizinrecht für stationäre Pflegeeinrichtungen
Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB beraten und vertreten im Bereich der stationären Alten- und Krankenpflege seit vielen Jahren Berufsverbände und Betreiber vollstationärer Einrichtungen, wie Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen sowie alternativer Wohnformen, wie beispielsweise ambulant betreuter Wohngemeinschaften, und Formen des betreuten Wohnens.
Im weitesten Sinne gehört zum öffentlichen Medizinrecht auch das sogenannte Heimrecht, das zugleich Verwaltungsrecht ist und in dem es um die Anforderungen geht, die die an Stelle des Heimgesetzes des Bundes getretenen Gesetze der Länder aufstellen. Die Gesetze verfolgen das Ziel, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und eine hohe Qualität der Pflege sicherzustellen. Den Betreibern der Einrichtungen werden umfassende Anzeige- und Hinweispflichten auferlegt und es bestehen, insbesondere auch die personelle und bauliche Mindestausstattung betreffende, Verpflichtungen.
Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB vertreten und beraten ihre Mandanten als Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Verwaltungsrecht insoweit bereits seit vielen Jahren außergerichtlich im Verhältnis zu den Heimaufsichtsbehörden und vor den Verwaltungsgerichten.
Sozialversicherungsrechtlich begleiten wir unsere Mandanten in Pflegesatzverhandlungen, in Schiedsverfahren vor der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI und in Verfahren vor den Sozialgerichten und setzen den Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung durch. Auch mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Versorgungsverträgen, Kündigungen und Vertragsstrafen befassen wir uns im Auftrag der Träger der Einrichtungen.