Heimrecht

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB beraten die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, in allen heimrechtlichen Fragestellungen und vertreten ihre Mandanten, falls es insoweit zu Rechtsstreitigkeiten kommt, vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. 

Seit dem Jahr 2006 liegt die Kompetenz für die Gesetzgebung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Heimrechts bei den Ländern, die jeweils eigene Landes-Heimgesetze, wie beispielsweise das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG), erlassen haben.

In den Heimgesetzen der Länder werden unter anderem geregelt

  • die Anforderungen an den Betrieb eines Heims,
  • die den Träger eines Heimes treffenden Anzeigepflichten,
  • die zu beachtenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie
  • die Kompetenzen der Heimaufsichtsbehörden

An uns herangetragen werden Fragen im Zusammenhang mit den von den Trägern des Heims einzuhaltenden Personalmindestvoraussetzungen, der Einhaltung der Fachkraftquote und den Anforderungen an das Leitungspersonal, wie Heimleitung und Pflegedienstleitung. Auch Fragen zur Ausgestaltung der Heimverträge oder den einzuhaltenden baulichen Anforderungen sind immer wieder Gegenstand von Beratungsanfragen, die unsere Mandanten an uns richten.

Wenn rechtswidrige heimrechtliche Anordnungen ergehen, vertreten wir die Einrichtungen vor den Verwaltungsgerichten sowohl in einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch in Hauptsacheverfahren.