Verwaltungsrecht für Hochschulen

Universitäten, Hochschulen und Fakultäten sowie deren Zusammenschlüsse und Verbände beraten wir im gesamten Verwaltungsrecht, besonders aber im HochschulrechtHochschulzulassungsrecht und Kapazitätsrecht. Wir begleiten dabei in einem kontinuierlichen Prozess die Kapazitätsberechnung und entlasten Vorstände und Justiziariate durch die effiziente Vertretung in den auf innerkapazitäre Zulassung und außerkapazitäre Zulassung gerichteten Gerichtsverfahren der Studienbewerber.

Gerne beraten wir als Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei der Erstellung und Änderung von Ordnungen und Satzungen, wie Zugangsordnungen, Auswahlordnungen, Immatrikulationsordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Ordnungen und Richtlinien in Zusammenhang mit Forschung, Lehre und Drittmittelprojekten. Wir entwerfen und prüfen Verträge, wie beispielsweise Kooperationsvereinbarungen mit außeruniversitären Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.