Hochschulrecht

Das Hochschulrecht ist im Hochschulrahmengesetz, den Hochschulgesetzen der Länder, den auf deren Basis ergangenen Verordnungen und nicht zuletzt im Satzungsrecht der Hochschulen verankert.

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB haben sich auf das Hochschulrecht als verwaltungsrechtliche Sondermaterie spezialisiert.

Hochschulen suchen Rechtsrat und zur Entlastung ihrer Stabsabteilungen auch prozessuale Vertretung in Fragen, die um Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hochschule im Verhältnis zu den Ministerien und damit um die Freiheit von Forschung und Lehre als strukturelle Garantie der Wissenschaftsfreiheit von Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeitern, Forschern und akademischen Lehrern kreisen. Die Einführung, Änderung, Schließung, Genehmigung und Akkreditierung von Studiengängen, die Durchführung von Berufungsverfahren, die Gestaltung der Studienordnungen und Prüfungsordnungen, das Recht der Verleihung von Hochschulgraden, Ehrentiteln, Promotionen und Habilitationen und hochschulorganisatorische Fragen zur Kompetenzabgrenzung der verschiedenen Organe und Gremien seien als Stichworte dieser komplexen Rechtsmaterie genannt.

Neben der ständigen Beratung und Prozessvertretung für mehrere Hochschulen in verschiedenen Bundesländern sind die Rechtsanwälte Dr. Uta Rüping und Dr. Tim Unger Mitautoren der Kommentierung des von Prof. Dr. Epping herausgegebenen Kommentars zum Niedersächsischen Hochschulgesetz und zum Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz.