Verwaltungsrecht für Kommunen

 

Kommunen, also Gemeinden und Gemeindeverbände (Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Zweckverbände), vertreten und beraten die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB regelmäßig seit vielen Jahren. Die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Aufgabenspektrum der Kommunen.

Wir beraten unsere Mandanten bei Erlass oder Änderung von Satzungen, beantworten Rechtsfragen beispielsweise im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Einrichtungen und vertreten unsere Auftraggeber in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten und in Amtshaftungsverfahren.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen im Kommunalrecht (hier insbesondere Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht) und haben in den letzten Jahren Rechtsstreitigkeiten geführt, in denen es beispielsweise um die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Kreisumlage, um die Besetzung von Ausschüssen in der kommunalen Vertretung, die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und um die Finanzierung von Fraktionen ging. Außerdem beraten wir Kommunen regelmäßig in den Bereichen Rettungsdienst und Krankentransport.