Hochschulzulassungsrecht

Das Hochschulzulassungsrecht befasst sich als Materie des Hochschulrechts mit der Hochschulzugangsberechtigung von Studienanfängern und Bewerbern für einen weiterführenden Studiengang. Das Hochschulzulassungsrecht im engeren Sinne kreist um die Mechanismen, mit deren Hilfe der Mangel an Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Verhältnis zur Zahl der hochschulreifen Studienbewerber verwaltet wird. Die Zulassung ist dort Voraussetzung für die Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge, welche von den Hochschulen durch Immatrikulationsordnungen ausgeformt wird. In den Hochschulgesetzen und den Immatrikulationsordnungen werden auch die Voraussetzungen der Exmatrikulation geregelt, gegen die Studierende Rechtsbehelfe einlegen können.

Zur Materie des Hochschulzulassungsrechts gehört sowohl die Zulassung im Zentralverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung in die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie als auch die Zulassung zu sonstigen zulassungsbeschränkten Studiengängen. Hochschulzulassungsrechtliche Streitigkeiten kreisen um das hochschuleigene Auswahlverfahren, die Auswahl bei der Zulassung zu höheren Fachsemestern und die innerkapazitäre und die außerkapazitäre Zulassung. 

Als innerkapazitäre Zulassung wird die Zulassung auf einem in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplatz bezeichnet. Innerkapazitäre Zulassungsstreitigkeiten kreisen zumeist um das Auswahlverfahren der Hochschulen, das in Auswahlordnungen über das hochschuleigene Auswahlverfahren geregelt ist. Studienbewerber machen dazu vor Verwaltungsgerichten im Eilverfahren und im Hauptsacheverfahren geltend, dass die Ranglistenbildung den Regelungen des Hochschulzulassungsgesetzes und der Vergabeverordnungen, die in den Ländern unterschiedlich bezeichnet werden, nicht entspricht oder stellen die Rechtmäßigkeit der dort niedergelegten Kriterien bzw. die Durchführung des konkreten Auswahlverfahrens in Frage.

Als außerkapazitäre Zulassungsstreitigkeiten werden Kapazitätsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten bezeichnet, mit denen die Antragsteller oder Kläger geltend machen, die in den Zulassungszahlenverordnungen festgesetzten Studienplatzzahlen erschöpften die wahre Ausbildungskapazität der Hochschule nicht. Mit dieser Argumentation wird ein angeblicher oder wirklicher Fehler der Kapazitätsberechnung der Hochschule, vor allem ein Verstoß gegen die Kapazitätsverordnungen der Länder, geltend gemacht.

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB befassen sich seit vielen Jahren im Auftrag mehrerer Universitäten und Hochschulen sowohl in der Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung mit allen Fragen des Hochschulzulassungsrechts und verfügen aufgrund dieser Tätigkeit über umfassende Kenntnisse dieser verwaltungsrechtlichen Sondermaterie.