Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB

Die Kanzlei

Wir sind als Spezialisten in den Bereichen des Verwaltungsrechts und des Medizinrechts tätig. Unser Ziel und unsere Leidenschaft sind die engagierte, loyale und wirksame Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

Unsere Mandanten

Die Mandanten der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB sind im genuinen Verwaltungsrecht Körperschaften öffentlichen Rechts, namentlich Gebietskörperschaften,  Rettungsdienstträger und ihre Beauftragten, Berufskammern und Hochschulen, sowie medizinische, psychologische und andere Fakultäten und Berufsverbände.  

Im Bereich des Medizinrechts beraten und vertreten wir als Fachanwälte für Medizinrecht Universitätskliniken, Krankenhäuser, Berufskammern und Verbände der Heil- und Heilhilfsberufe, Ärzte und Psychotherapeuten, Hochschulambulanzen und Aus- und Weiterbildungsstätten, Rettungsdienst- und Krankentransporteure, ambulante Pflegedienste, Intensivpflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und alle sonstigen Leistungserbringer des Gesundheitswesens im Verhältnis zu den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen und in allen Konstellationen beruflicher Zusammenarbeit.

Unser Berufsverständnis

Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit steht der Mandant. Die Lösung seines juristischen Problems erfordert das umfassende Verständnis von Sachverhalt und Interessenlage und beginnt mit dem gründlichen Aktenstudium, vor allem aber im konzentrierten und ungestörten Mandantengespräch.

Eine zeitgemäße Anwaltsleistung ist nach unserem Verständnis hochspezialisiert und muss dementsprechend größten Kompetenzansprüchen genügen. Getragen wird die Anwaltstätigkeit dabei von den zeitlosen Grundsätzen: Gründlichkeit, Verlässlichkeit, Verschwiegenheit, Loyalität und Treue zum Mandanten, Entschlossenheit und Aufrichtigkeit.

Unsere Spezialisierung

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB arbeiten als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Medizinrecht auf den Gebieten des Verwaltungsrechts und des Medizinrechts, vor allem aber in den Schnittbereichen dieser beiden Materien.

Im Verwaltungsrecht betätigen wir uns vor allem im Kommunalverfassungsrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Recht der Körperschaften öffentlichen Rechts wie beispielsweise der Berufskammern und – dies ausschließlich auf Seiten einer Vielzahl von Hochschulen – im Hochschulverfassungsrecht, im Hochschulzulassungsrecht und im Kapazitätsrecht in den Bereichen der Medizin, der Zahnmedizin, der Psychologie und anderer Studienangebote mit Zulassungsbeschränkungen.

Auch im Medizinrecht sind unsere Arbeitsfelder öffentlich-rechtlich determiniert. Bedarfsplanung, Zulassung, Ermächtigung und Kooperationen im Vertragsarztrecht, Praxisnachfolge, Berufsrecht, Genehmigungen im vertragsärztlichen Setting, Status und Vergütung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten, Versorgungs- und Vergütungsverträge von stationären und ambulanten sowie Intensiv-Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Kranken- und Rettungstransportunternehmen vollziehen sich nach den Regeln des Verwaltungsrechts. Es geht im weitesten Sinne um die grundrechtsgeschützte Berufszulassung und Berufsausübungsfreiheit auf stark regulierten Märkten, nicht zuletzt auch um die Verhandlung von leistungsgerechten Entgelten.

In diesen Schnittbereichen des Öffentlichen Rechts und des Medizinrechts sind die Rechtsanwälte der Kanzlei infolge langjähriger beruflicher Erfahrung zu Hause. Unsere Mandanten, für die wir oft seit vielen Jahren tätig sind, beraten und vertreten wir außergerichtlich mit dem Ziel der Streitvermeidung und begleiten sie im Antragsverfahren und bei Verhandlungen. Ist eine Auseinandersetzung unumgänglich, so vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Widerspruchsbehörden, Zulassungsausschüssen, Berufungsausschüssen, vor Schiedsgerichten, Schiedspersonen und Schiedsstellen, im Mediationsverfahren und vor Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten aller Instanzen.

Stellenangebote

Referendare

Die Rechtsanwälte Dr. Uta Rüping und Dr. Tim Unger bilden als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Medizinrecht laufend Referendare aus. Dabei erhalten öffentlich-rechtliche und medizinrechtlich interessierte Referendare während der Anwaltsstation und/oder der Wahlstation interessante Einblicke in die beratende und forensische Tätigkeit eines Fachanwalts.

Die Kanzlei hält einen Arbeitsplatz für Referendare bereit, so dass die Teilnahme am Kanzleialltag, an Besprechungen und Gerichtsverhandlungen möglich ist. Bei entsprechendem Einsatz wird die Tätigkeit auf der Basis einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung honoriert. Eine Beschäftigung von Referendaren neben der Promotion oder in Bewerbungszeiten ist im Einzelfall möglich.

Wenn Sie Lust haben, in einem sympathischen und den fachlichen Austausch schätzenden Team mitzuarbeiten, richten Sie Ihre Bewerbung an

RECHTSANWÄLTE RÜPING UNGER PARTNERSCHAFT mbB
Hohenzollernstraße 40 · 30161 Hannover
Tel.-Nr.: 0511/288 698-0 · Fax-Nr.: 0511/288 698-10 · E-Mail: RAe@dr-rueping.de