Medizinrecht für Berufskammern
Zu den Mandanten der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB gehören seit fast zwei Jahrzehnten verschiedene Berufskammern.
Berufskammern sind funktionale Selbstverwaltungskörperschaften freier Berufe, beispielsweise Heilberufekammern wie Ärztekammern, Zahnärztekammern und Psychotherapeutenkammern, Tierärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Notarkammern, Architektenkammern, Ingenieurkammern, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsprüferkammern. Dort entsteht bei regelmäßig bestehender Pflichtmitgliedschaft Beratungs- und Vertretungsbedarf bei Auseinandersetzungen mit den eigenen Mitgliedern über Mitgliedschaftsrechte, beispielsweise in Zusammenhang mit der Eintragung in oder der Streichung aus Listen der Berufsangehörigen, beim Schutz der Berufsbezeichnung, bei Klagen der Mitglieder gegen Beitragsbescheide.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Rechtsetzung, namentlich bei der Erstellung, Anpassung oder Überarbeitung von Satzungen wie Hauptsatzungen, Berufsordnungen, Beitragsordnungen und Meldeordnungen und nicht zuletzt im Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden.
Im Auftrage von Berufskammern erstellen wir rechtliche Expertisen zu berufsrechtlichen Fragen und im Rahmen der Anhörung zu Gesetzgebungsverfahren und unterstützen unsere Mandanten bei der Mitgliederberatung.