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Medizinrecht für Universitätskliniken

An Universitätskliniken werden stationäre Krankenversorgungsleistungen der Maximal- bzw. Supramaximalversorgung erbracht. Universitätskliniken betätigen sich – wie andere Krankenhäuser auch – daneben zunehmend auf dem ambulanten Sektor.

Ambulante Leistungen in Hochschulambulanzen, durch ermächtigte Krankenhausärzte und in Form von ambulanter privatärztlicher Tätigkeit der Chefärzte, die ambulante spezialärztliche Versorgung und die Teilnahme von Universitätskliniken und Krankenhäusern an der vertragsärztlichen Versorgung durch Medizinische Versorgungszentren werfen eine Vielzahl von Fragen auf.

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB begleiten die Gründung und Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren und die Gewinnung von Vertragsarztsitzen für diese Einrichtungen.
Wir gestalten für unsere Mandanten Kaufverträge sowie Kooperationsverträge und führen die notwendigen Verfahren vor den Zulassungsgremien bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. 
Nahezu alle medizinrechtlichen Fragestellungen der Universitätskliniken und anderer Krankenhäuser sind öffentlich-rechtlich überlagert. Als Fachanwälte für Medizinrecht und als Fachanwälte für Verwaltungsrecht stellen wir gerne unseren Mandanten ein breites Spektrum an auf sie zugeschnittenem Spezialwissen zur Verfügung.