Berufsrecht der Psychotherapeuten

Psychotherapeuten haben bei der Berufsausübung eine Vielzahl von Pflichten zu beachten. Den Rahmen für diese Berufspflichten gibt das Kammergesetz für die Heilberufe des jeweiligen Bundeslandes vor. Näheres regeln die Berufsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern. Diese orientieren sich an der Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer und ähneln sich daher in großen Teilen, wenn auch nicht vollständig.

In den Berufsordnungen finden sich unter anderem Regelungen zu allgemeinen Sorgfaltspflichten und zu speziellen Pflichten wie der Aufklärungspflicht, der Schweigepflicht und der Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Des Weiteren regeln die Berufsordnungen den Umgang mit Patienten, Kollegen und der jeweiligen Psychotherapeutenkammer. Auch zu verschiedenen Formen der Berufsausübung finden sich Vorschriften in den Berufsordnungen.

Als Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Verwaltungsrecht stehen wir Ihnen bei der Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB in sämtlichen Fragen zum Berufsrecht der Psychotherapeuten beratend und unterstützend zur Seite, indem wir beispielsweise Ihr Vorhaben auf straf- und berufsrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen. Wir vertreten unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen um die wirkliche oder vermeintliche Verletzung von Berufspflichten in außergerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.